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Geräteprüfung / Apparateprüfung nach SNG 482638

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Geräteprüfung: Eine unvermeidliche Pflicht 

Die Geräteprüfung ist ein Thema, das oft diskutiert wird und sowohl eine Pflicht als auch eine Notwendigkeit darstellt. Dabei gibt es zwei Arten von Prüfungen zu unterscheiden: die Instandhaltungsprüfung und die periodische Prüfung.

Instandhaltungsprüfung: Ein Muss gemäss NEV Die Instandhaltungsprüfung basiert auf der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV). Diese Verordnung stellt sicher, dass nur sichere Produkte auf den Markt kommen. Daher müssen steckbare Geräte vor der Inbetriebnahme nach Reparaturen, Umbauten oder Erneuerungen geprüft werden, um den Schutz von Personen und Sachen zu gewährleisten.

Periodische Prüfung: Gesetzlich verankert und unerlässlich Um den Schutz von Personen und Sachen auch nach längerem Gebrauch zu gewährleisten, ist die periodische Prüfung unerlässlich und gesetzlich verankert. Sie basiert auf der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Arbeitsmittel müssen fachgerecht instand gehalten werden, wobei der jeweilige Einsatzort und -zweck berücksichtigt werden muss.

Geräte/Apparate mit folgenden steckbaren Anschlüssen können problemlos geprüft werden:  T12/13,  J15,  T 15,  CEE 16,  J25,  CEE 32,  CEE 63 , zudem können die Prüflinge auf Wunsch oder nach Situation mit RFID – Tags markiert werden.

Prüfbericht und Protokoll: Nach Abschluss der Geräteprüfung erhalten Sie einen Prüfbericht über sämtliche Prüflinge, sowie ein Protokoll mit diversen Vorschlägen und Empfehlungen über die Sicherheit mit Elektrogeräten, Energiesparmassnahmen und weiteren dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Lösungsvorschlägen.

5+5 lebenswichtige Regeln: SUVA definiert Sicherheitsstandards Die von der SUVA aufgestellten „5+5 lebenswichtigen Regeln“ im Umgang mit Elektrizität definieren, dass sichere und intakte Arbeitsmittel einzusetzen sind. Dies kann nur durch regelmässige Prüfungen gewährleistet werden.

Prüfperiodizität: Ein Zeitraum zwischen 6 und 36 Monaten Die Prüfperiodizität der einzelnen Gerätegruppen wird im Instandhaltungskonzept festgehalten. Das Prüfintervall richtet sich nach dem Einsatzgebiet und den Umgebungsbedingungen. Eine sinnvolle Prüfperiodizität liegt zwischen 6 und 36 Monaten.

Unfallstatistiken: Ein klares Bild Neben den rechtlichen Grundlagen sprechen die aktuellen Unfallstatistiken eine klare Sprache. Elektrische Erzeugnisse verursachen im langjährigen Durchschnitt zwei Fünftel aller Elektrounfälle. Auch die Schadenstatistik der Vereinigung Kantonaler Feuerwehren VKF zeigt ein klares Bild, jährlich verursachen elektrische Erzeugnisse ca. 750 Brände.

Norm SNG 482638: Instandhaltung in der Schweiz Für die Instandhaltung bzw. Instandsetzung ist in der Schweiz für steckbare Niederspannungserzeugnisse die Norm SNG 482638 anzuwenden. Der Prüfablauf nach SNG 482638 umfasst Sichtprüfung auf äussere Mängel, Schutzleiterprüfung, Isolationsprüfung, Schutzleiterstrom, Berührungsstrom und Funktionsprüfungen.

Der Prüfablauf nach SNG 482638 sieht folgendermassen aus:

  • Sichtprüfung auf äussere Mängel
  • Schutzleiterprüfung
  • Isolationsprüfung
  • Schutzleiterstrom
  • Berührungsstrom
  • Funktionsprüfungen

Menzi Facility Services & Consulting führt solche Geräteprüfungen professionell durch. Bitte nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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